Ver-/Entsorgung und Betrieb

von Holzheiz(kraft)werken im aktuellen Rechtsrahmen und Praxis

Die Wirtschaftlichkeit von Biomasseheiz(kraft) werken hängt wesentlich von den Kosten und Qualitäten der eingesetzten Holzbrennstoffe sowie den Verwertungs- oder Entsorgungswegen der anfallenden Asche ab. Dazu kommen ggf. notwendige Nachhaltigkeitsnachweise nach RED II/III und die Teilnahme am TEHG bzw. BEHG im Hinblick auf die fossilen Brennstoffbestandteile.

Der Schwerpunkt der Schulung liegt auf allen energie-, genehmigungs- und abfallrechtlichen Aspekten, welche die eingesetzten Holzbrennstoffe sowie die anfallenden Aschen betreffen, sowie deren betriebliche Umsetzung in die Praxis.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Qualitätssicherung bei Holzbrennstoffen und Holzaschen. Eine Vielzahl von Praxisbeispielen (Muster, Bildmaterial, Genehmigungen) bieten die Gewähr für ein umfassendes Verständnis der Materie für die betriebliche Anwendung und die behördliche Kontrolle.

  • Einführung in das Thema und die Darstellung aktueller Herausforderungen der Ver- und Entsorgung
  • Rechtliche Grundlagen der Energieerzeugung aus Holz
  • Qualitätskriterien für die Einstufung und Bewertung von Holzenergieträgern
  • Probenahme, Probenaufbereitung und Analytik von Holzbrennstoffen und Aschen
  • Praktische Umsetzung der Qualitätskontrolle
  1. Altholzverordnung (AltholzV)
    (inkl. Information über aktuellen Stand der Novellierung)
    1.1 Anwendungsbereich
    1.2 Begriffsbestimmungen
    1.3 Anforderungen an die Verwertung
    1.4 Zuordnung zu Altholzkategorien
    1.5 Kontrolle von Altholz zur stofflichen Verwertung
    1.6 Kontrolle von Altholz zur energetischen Verwertung
    1.7 Hinweis- und Kennzeichnungspflicht
    1.8 Dokumentation
    1.9 Pflichtenheft Abfallerzeuger, Altholzaufbereiter, Biomasse(heiz)kraftwerke
  2. Erkennung von Altholzsortimenten und Zuordnung zu Altholzkategorien
    2.1 Gebrauchtholz A I
    2.2 Gebrauchtholz A II
    2.3 Gebrauchtholz A III
    2.4 Gebrauchtholz A IV
    2.5 Erkennen und differenzieren von AI- und AIV-Hölzern
    2.6 Erkennen und differenzieren von AII- und AIII-Hölzern
    2.7 Beeinflussung spezifischer Qualitätsmerkmale durch Sortimentszusammensetzung
  3. Probennahme von Altholz
    3.1 Richtlinie für die Probennahme
    3.1.1 Anhang IV AltholzV (stoffliche Verwertung)
    3.1.2. Anhang IV AltholzV (energetische Verwertung)
    3.1.3 LAGA PN 98
  4. Dokumentation
    4.1 Anlieferungsschein für Altholz
    4.2 Betriebstagebuch
  5. Abschlussdiskussion
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Auf Anfrage

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Bei Nichtteilnahme oder Absage ab 14 Werktage vor Veranstaltungsbeginn sind 50% der Gebühr zu entrichten, ab 7 Werktage die volle Gebühr.

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