
Betriebliche Umsetzung der Altholzverordnung in Theorie und Praxis
Dieser Sachkundelehrgang vermittelt die theoretischen und praktischen Kenntnisse rund um das Thema Altholzverordnung. So wird unter anderem die aktuelle, rechtliche Situation in Bezug auf den Umgang mit Altholz beleuchtet, aber auch die praktische Umsetzung der Probenahme und Verwaltung.
Die Altholzschulung dient zum Nachweis der Sachkunde für die Zuordnung und Sortierung von Altholz gem. §5 AltholV. Die erforderliche Sachkunde kann im Rahmen einer Sachkundeschulung mit folgenden Inhalten vermittelt und über eine Teilnahmebescheinigung nachgewiesen werden:
- Sachkundeschulung gemäß § 5 und § 7 der Altholzverordnung (AltholzV)
- Einweisung in die Grundlagen der Altholzverordnung
- Einführung in die Altholzkategorien und -sortimente und deren Erkennung
- Erläuterung der Fremd- und Schadstoffe in Althölzern und deren Folgen für die Verwertung
- Grundlagen der stofflichen und energetischen Verwertung von Altholz
- Einführung in die Probenahme gem. AltholzV
- Kontrolle von Altholz zur energetischen Verwertung
- Pflichten bzgl. der Eigen- und Fremdüberwachung
- Dokumentationspflichten