Altholzschulung

Betriebliche Umsetzung der Altholzverordnung in Theorie und Praxis

 

Dieser Sachkundelehrgang vermittelt die theoretischen und praktischen Kenntnisse rund um das Thema Altholzverordnung. So wird unter anderem die aktuelle, rechtliche Situation in Bezug auf den Umgang mit Altholz beleuchtet, aber auch die praktische Umsetzung der Probenahme und Verwaltung.

Die Altholzschulung dient zum Nachweis der Sachkunde für die Zuordnung und Sortierung von Altholz gem. §5 AltholV. Die erforderliche Sachkunde kann im Rahmen einer Sachkundeschulung mit folgenden Inhalten vermittelt und über eine Teilnahmebescheinigung nachgewiesen werden:

  • Sachkundeschulung gemäß § 5 und § 7 der Altholzverordnung (AltholzV)
  • Einweisung in die Grundlagen der Altholzverordnung
  • Einführung in die Altholzkategorien und -sortimente und deren Erkennung
  • Erläuterung der Fremd- und Schadstoffe in Althölzern und deren Folgen für die Verwertung
  • Grundlagen der stofflichen und energetischen Verwertung von Altholz
  • Einführung in die Probenahme gem. AltholzV
  • Kontrolle von Altholz zur energetischen Verwertung
  • Pflichten bzgl. der Eigen- und Fremdüberwachung
  • Dokumentationspflichten

 

  1. Altholzverordnung (AltholzV)
    (inkl. Information über aktuellen Stand der Novellierung)
    1.1 Anwendungsbereich
    1.2 Begriffsbestimmungen
    1.3 Anforderungen an die Verwertung
    1.4 Zuordnung zu Altholzkategorien
    1.5 Kontrolle von Altholz zur stofflichen Verwertung
    1.6 Kontrolle von Altholz zur energetischen Verwertung
    1.7 Hinweis- und Kennzeichnungspflicht
    1.8 Dokumentation
    1.9 Pflichtenheft Abfallerzeuger, Altholzaufbereiter, Biomasse(heiz)kraftwerke
  2. Erkennung von Altholzsortimenten und Zuordnung zu Altholzkategorien
    2.1 Gebrauchtholz A I
    2.2 Gebrauchtholz A II
    2.3 Gebrauchtholz A III
    2.4 Gebrauchtholz A IV
    2.5 Erkennen und differenzieren von AI- und AIV-Hölzern
    2.6 Erkennen und differenzieren von AII- und AIII-Hölzern
    2.7 Beeinflussung spezifischer Qualitätsmerkmale durch Sortimentszusammensetzung
  3. Probennahme von Altholz
    3.1 Richtlinie für die Probennahme
    3.1.1 Anhang IV AltholzV (stoffliche Verwertung)
    3.1.2. Anhang IV AltholzV (energetische Verwertung)
    3.1.3 LAGA PN 98
  4. Dokumentation
    4.1 Anlieferungsschein für Altholz
    4.2 Betriebstagebuch
  5. Abschlussdiskussion
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Veranstaltungsdetails

Auf Anfrage

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Bei Nichtteilnahme oder Absage ab 14 Werktage vor Veranstaltungsbeginn sind 50% der Gebühr zu entrichten, ab 7 Werktage die volle Gebühr.
Nennung von Ersatzteilnehmern ist möglich.

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